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Biersteuer & Hauptzollamt

16. Januar 2013 by Heiko

Neben der Fast-Food-Verpackungs-Steuer, der bekannten Bräunungssteuer oder auch der Windradsteuer gibt es in Deutschland auch eine Biersteuer.

Selbst als Hobbybrauer ist man zumindest vor Formalitäten nicht geschützt.

Das sagt das Zollamt:

Als Haus- und Hobbybrauer dürfen Sie in Ihrem Haushalt bis zu einer Menge von zwei Hektolitern im Kalenderjahr Ihr Bier selbst brauen, ohne dass Sie hierfür Biersteuer bezahlen müssen. Dabei müssen Sie beachten, dass Sie das Bier ausschließlich für Ihren eigenen Verbrauch herstellen und nicht verkaufen dürfen. Gleiches gilt, wenn Sie Ihr Bier in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern herstellen.

Deswegen (muss und)  habe ich brav meine Hobbybrau Aktivitäten beim zuständigen Hauptzollamt in Gießen angemeldet.

Das sieht dann so aus:

Anmeldung als Hobbybrauer beim Hautzollamt in Gießen

Und jetzt geht’s los!


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